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Kapitel 11
Rechtsfragen
Enthält dein Video Musik von einem durch die GEMA vertretenen Urheber,
wird die Gesellschaft automatisch dein Vertragspartner. Per Gebührenord
nung lassen sich die zu erwartenden Kosten der Musiknutzung in deinem
Video ermitteln.
Lizenzen für schöpferisches Gemeingut – CC
Weniger spektakulär ist die bereits im Kapitel Musik aus dem Netz auf Seite
156 aufgezeigte Möglichkeit, Musik aus Quellen zu beziehen, die nicht un
ter den Standardschutz »alle Rechte vorbehalten« fallen.
Diese geschützten Inhalte unterliegen Creative-Commons-Lizenzen (CC)
[26]. CC ist eine Non-Profit-Organisation, die Urhebern Hilfestellung für die
Freigabe geschützter Werke in Form vorgefertigter Lizenzverträge anbietet.
Derzeit stehen sechs Lizenzverträge zur Verfügung, mit denen Urheber un
terschiedliche Freiheiten für die geschützten Inhalte einräumen. Die dabei
geregelten Rechte beziehen sich auf:
ƒ Namensnennung
Der Name des Urhebers muss genannt werden.
ƒ Kommerzielle Verwendung
Die kommerzielle Verwendung des Werkes ist nicht erlaubt.
ƒ Erlaubnis der Veränderung von Inhalten
Die Veränderung des Werkes ist nicht gestattet.
ƒ Weitergabe unter gleichen Bedingungen
ƒ Nach der Veränderung muss das Werk unter der gleichen Lizenz weiter
gegeben werden.
Aus diesen vier Modulen ergibt sich durch die Kombination die schon ge
nannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem
Rechteinhaber in offizieller deutscher Übersetzung derzeit in der Version 4.0
zur Verfügung stehen.
Ein sehr genaues Studium der Lizenzbedingungen ist dennoch dringend
empfohlen, da die freie oder kostengünstige Verwendung der Musik auf be
stimmte Ereignisse beschränkt ist. So kann die private und nicht kommer
zielle Verwendung frei von Gebühren sein, die Verwendung der Musik in
einem kommerziellen Umfeld – Imagevideo eines Unternehmens, einer wis
senschaftlichen Institution oder Behörde – dagegen kostenpflichtig.